Räucher-Basics: Räuchern und RECHT

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Blackmoon-Vagabond

Räucher-Basics: Räuchern und RECHT

Beitrag von Blackmoon-Vagabond »

Wo Räuchern und RECHT sich begegnen!

1. Betäubungsmittelgesetz
Einige überlieferte Räucherstoffe fallen heute unter das Betäubungsmittelgesetz und sind deswegen verboten bzw. illegal. Das heißt, Besitz, Umgang, Handel, Anbau... dieser Pflanzen sind strafbar und können strafrechtliche Konsequenzen haben!!!
Dies betrifft die folgenden Räucherstoffe:

** HANF (Cannabis spp.)
... ausgenommen verarbeiteter "Räucherhanf" aus wirkstoffreduzierten Nutzhanfsorten, rechtlicher Stand: Februar 2015.

** SCHLAFMOHN (Papaver somniferum)

** WAHRSAGESALBEI (Salvia divinorum)

Es enthalten noch verschiedene weitere Pflanzen "kritische" Substanzen/Stoffe, welche isoliert Regulationen unterliegen, während diese Pflanzen als solche, in ihrer naturgewachsenen Form, nicht unter das BtmG und andere Gesetze fallen. Allerdings dürfen diese Arten nur zu Dekorations- und Anschauungszwecken angepflanzt und verwendet werden!


2. Artenschutzgesetze
Der Artenschutz kommt in zweierlei Weise beim Räuchern vor. Eimmal betrifft er einige pflanzliche Räucherstoffe und die meisten tierischen Räucherstoffe, des weiteren ist er Thema im Bereich der Räucherfedern.

Gerade durch den weltweiten Handel der heutigen Zeit kann ein Einkauf von Räucherstoffen im Ausland schieflaufen, wenn die Sendung beim Zoll landet und artgeschützte Pflanzen- oder Tierprodukte enthalten sind. Diese benötigen vorab eine Einfuhrgenehmigung, die nur auf Basis einer Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes ausgestellt wird. Ohne diese Dokumente wird der Zoll beschlagnahmen, ein Strafverfahren wird folgen. Innerhalb der EU muss die legale Herkunft nachgewiesen werden. Dies kann zumindest bei Pflanzen, da hier immer nur der "Anhang B" vorliegt, zum Beispiel in Form einer Kaufrechnung vom Händler, der legal importiert hat, geschehen, die man sich als Folgenachweis der legalen Herkunft einfach aufbewahrt. Tierische Räucherstoffe unterliegen verschiedenen Gesetzen, so dass im Einzelfall zu prüfen ist. Einige Tiere sind so selten oder überjagt, dass ihre Verwendung ethisch-moralisch abzulehnen ist.
Dies betrifft die folgenden Räucherstoffe:

Pflanzen...

** ADLERHOLZ (Aquilaria spp. / Gyrinops spp.)

** GUAJAK (Guajacum officinale)

** ROSENHOLZ (Dalbergia spp. / Aniba roseodora)

** ROTES SANDELHOLZ (Pterocarpus santalinus)


Tiere...

** AMBRA (Physeter spp.)

** BIBERGEIL / CASTOREUM (Castor spp.)

** MOSCHUS (Moschus spp.)

** ZIBET (Civettictis civetta)


Räucherfedern / Räucherfächer...

Die FEDERN von Greifen und Eulen, aber auch von vielen anderen Vogelarten, müssen aus Gefangenschaft bzw. Nachzucht oder nachgewiesen aus Altbeständen stammen und Artenschutzdokumente für den Handel und Besitz (je nach Schutzstatus CITES, Herkunftsnachweise) haben. Wildparks und Falknereien verkaufen die Mauserfedern ihrer Vögel in der Regel, mit Dokument.
Eine entnahme von Federn oder toten Vögeln aller Arten aus der Natur ist gesetzlich nicht erlaubt, je nach Bundesland gab oder gibt es noch einige Ausnahmen durch das Jagdrecht, nur für wenige Arten, welches ein Verschenken an Interessierte erlaubt, aber keinen Handel. Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme aus der Natur sind in Deutschland für Privatzwecke nicht möglich.


3. Naturschutzgesetze
Wer seine Räucherpflanzen in der heimischen Natur sammeln möchte, muss die Naturschutzgesetze beachten. Es gilt, dass in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturdenkmälern keine Pflanzen beschädigt oder gesammelt werden dürfen. Besonders geschützte und streng geschütze Pflanzen dürfen auch außerhalb nicht gesammelt werden. Ansonsten gilt, dass kleine Mengen für den Eigenbedarf (Stichwort "Handstrauß") erlaubt sind, auch in Landschaftsschutzgebieten. Lediglich das Sammeln großer Mengen Pflanzen für kommerzielle Zwecke ist verboten. Für das Sammeln von Harzen gibt es in normalen Wäldern keine Einschränkungen, Bäume dürfen aber laut Waldgesetz nicht vorsätzlich beschädigt werden. Eventuell muss man beachten, dass nicht alle Flächen Gemeinde- oder Staatseigetum und damit "Allgemeingut" sind. Möchte man auf Privatgrundstücken sammeln, ist es vernünftig, den Besitzer vorher zu ermitteln und um Erlaubnis zu fragen. Dasselbe in der Landwirtschaft bei Nutzpflanzen, ansonsten ist es Diebstahl.


QUELLE / AUTORIN: *BlackMoonVagabond* / BUSSARDFLUG.de - Naturspirituelle Website
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