Hallo Julia!
Ob und in welchem Umfang geschützte Lebewesen und ihre Produkte gehandelt werden dürfen ist in den CITES-Papieren geregelt (weltweit!!). Die "CITES-Liste" ist in drei Bereiche unterteilt (Appendices, Anhänge).
Anhang I (EU Anhang A) umfasst die vom Aussterben bedrohten Arten für die der internationale Handel generell verboten ist.
Anhang II umfasst Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind und daher einem kontrollierten Handel unterliegen. Außerdem enthält Anhang II Arten die den bedrohten Arten ähneln ("look-alike species") um eine effizientere Kontrolle zu ermöglichen.
Anhang III umfasst Arten, die innerhalb eines Landes bedroht sind und für deren Erhaltung die Zusammenarbeit mit den anderen Parteien erforderlich ist um die Ausrottung zu verhindern. Der internationale Handel ist kontrolliert erlaubt.
Hier findest du die original CITES-Liste:
http://www.cites.org/eng/app/appendices.php
Damit die Verständigung weltweit einheitlich ist, hat man sich auf die lateinischen Namen geeinigt. Wenn du die Korallen suchst, wirst du sie unter >>
PHYLUM CNIDARIA, CLASS ANTHOZOA
(CORALS AND SEA ANEMONES)<< finden.
Nach meinen ersten Recherchen fallen die schwarze und die blaue Koralle unter Anhang II und
Corallium elatius, Corallium japonicum, Corallium konjoi und Corallium secundum aus China in den Anhang III. Die rote Koralle aus dem Mittelmeer, Corallium Rubrum, steht nicht auf der Liste.
Koralle ist nicht gleich Koralle!
LG pezzottait